Sie benötigen folgende Unterlagen:
Sie benötigen folgende Unterlagen:
gültig ab 01.07.2025
| PKW und LKW | € 270,00 |
| Anhänger und Zugmaschinen | € 258,50 |
| Motorrad | € 260,00 |
| Moped | € 255,50 |
| Scheckkartenzulassungsschein (optional) |
€ 29,50 |
| Abmeldung | kostenlos |
Bei Verlust Ihres Zulassungsscheins erhalten Sie gegen
unentgeltlich einen neuen Papierzulassungsschein. Für die Duplikatausstellung eines Scheckkartenzulassungsscheins fallen Gebühren in der Höhe von € 29,50 an.
Bei Kennzeichenverlust machen Sie bitte umgehend eine polizeiliche Verlustanzeige. Sie erhalten dann gegen Vorlage der folgenden Dokumente und gegen eine Gebühr Ihre neuen Kennzeichen:
Bei einer Kfz-Anmeldung können Sie selbst entscheiden, ob Sie den Zulassungsschein als Papierdokument oder im praktischen Scheckkarten-Format erhalten möchten.
Wenn Sie sich für das Scheckkarten-Format entscheiden, kostet dies zusätzlich € 29,50. Die Karte wird Ihnen nach Beantragung mit der Post zugeschickt. Bis dahin erhalten Sie bei der Zulassungsstelle einen provisorischen Papier-Zulassungsschein.
PS: Sie können auch einen bestehenden Papierzulassungsschein bei einer Zulassungsstelle gegen eine Karte austauschen. Die Kosten sind die selben wie bei einer Neuausstellung.
Nach Überprüfung, ob das gewünschte Kennzeichen noch frei ist, wird das Kennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde reserviert/beantragt.
Die Kosten für ein Wunschkennzeichen setzen sich wie folgt zusammen:Kosten
Für die Anmeldung eines weiteren Fahrzeugs zu einem bestehenden Kennzeichen fallen zusätzliche Kosten an. Die Höhe dieser Kosten sind individuell und erfragen Sie bitte in Ihrer Zulassungsstelle. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist wiederum nur für ein Fahrzeug zu zahlen und wird anhand des Fahrzeugs mit der höchsten PS-Anzahl berechnet.
Bei behördlicher Zuweisung eines Wechselkennzeichens wird der Prämienbemessung die Position des Fahrzeuges mit der höchsten Prämie zu Grunde gelegt. Sind mehrere Fahrzeuge, die der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen, unter einem Wechselkennzeichen zugelassen, ist nur für jenes Fahrzeug die motorbezogene Versicherungssteuer zu zahlen, das die höchste Steuerlast hat.
Benötigte Dokumente für die Anmeldung eines Wechselkennzeichens:Sie sind umgezogen oder haben Ihren Namen geändert? Dies kann auch für Ihre Kfz-Zulassung relevant sein:
Behördenabkürzung bleibt gleich
Bleibt bei einem Umzug die Behördenabkürzung im Kennzeichen (z.B. "W") gleich, muss bezüglich der Kfz-Zulassung nichts unternommen werden. Dies gilt daher auch bei einem Umzug innerhalb Wiens (z.B. vom 3. in den 10. Bezirk). Die Änderung in der Zulassungsevidenz erfolgt im Hintergrund durch die Meldebehörde. Die Zulassungsbescheinigung mit den alten Daten bleibt gültig.
Behördenabkürzung ändert sich, Behörde bleibt gleich
Ändert sich durch einen Umzug die Behördenabkürzung im Kennzeichen, ist aber weiterhin dieselbe (Zulassungs-)Behörde zuständig, muss die Änderung gemeldet werden.
Behördenabkürzung und Behörde ändern sich
Ändert sich durch einen Umzug die Behördenabkürzung im Kennzeichen und ist für den neuen Hauptwohnsitz eine andere Behörde zuständig, muss eine Abmeldung und eine neuerliche Anmeldung des Kfz durchgeführt werden.